Kleinwindkraftanlagen ergänzen in idealer Weise Solarstromanlagen. Sie laufen bereits bei geringen Windstärken an produzieren auch dann Strom, wenn beispielsweise nachts oder bei schneebedeckten Dächern kein Solarstrom zur Verfügung steht. Unter günstigen Bedingungen kann bereits eine Kleinwindkraftanlage von weniger als 1 kW Spitzenleistung 25% des Jahreshaushaltsstrombedarfs in einem Einfamilienhaus abdecken.
Kleinwindkraftanlagen rechnen sich durch vermiedenen Netzstrom-bezug. Daher sind sie im Regelfall so auszulegen, dass möglichst die gesamte erzeugte Strommenge im Gebäude verbraucht wird. Eine Einspeisung überschüssigen Stroms in das öffentliche Netz ist möglich, aber im Gegensatz zu großen Windkraftanlagen weniger attraktiv. Eine im Einzelfall sinnvolle Ergänzung stellen Batteriespeicher dar, die überschüssig erzeugten Strom aufnehmen und zum späteren Verbrauch wieder zur Verfügung stellen.
Moderne Kleinwindkraftanlagen sind überaus leise im Betrieb und lassen sich im Regelfall auch in Gebieten mit enger Wohnbebauung betreiben. Je nach Bauweise stehen Halterungen für eine Dach- oder Mastmontage zur Verfügung. Im Gegensatz zu großen Windkraft-anlagen benötigen Kleinwind-kraftanlagen keine regelmäßige Wartung und belästigen weder durch Schatten- noch durch Eiswurf.
In Abhängigkeit von den jeweils geltenden Vorschriften der zuständigen kommunalen Baubehörde kann eine Baugeneh-migung für den Bau der Anlage erforderlich sein. Wir unterstützen Sie in solchen Fällen durch die Vorlage unterschriftsreifer Antragsunterlagen.